Erziehungsbeistandschaft (EB)

Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Angebot der Erziehungshilfe nach § 30 SGB VIII.

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“

Die EB ist ein zeitlich begrenztes, flexibles Beratungs- und Betreuungsangebot insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Die Kontakte finden meistens im Lebensraum der jungen Menschen statt. Das Helfersystem der EB arbeitet mit der gesamten Familie und versucht diese bei der Umsetzung ihrer Ziele zu unterstützen.

Die vertrauensvolle und zwischenmenschliche Beziehung des Erziehungsbeistands zu den betreuten Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen und deren Familie ist ein zentraler Aspekt dieses Hilfeangebots.

Im Hilfeplanverfahren wird mit jeder Familie ein individueller Hilfeplan erstellt. Hier werden die Ziele und die dafür notwendige Betreuungszeit vereinbart. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden diese überprüft und bedarfsgerecht angepasst.

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