Soziale Trainingskurse
Der Soziale Trainingskurs ist ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme per Weisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG auferlegt werden kann. Der Trainingskurs stellt dabei eine Alternative zur freiheitsentziehenden Maßnahme wie dem Jugendarrest dar. Pädagogische Basis unseres Sozialen Trainingskurses bildet die konfrontative Pädagogik, bei der nicht die Person, sondern deren Handeln und Verhalten abgelehnt wird.

Zielgruppe: Straffällig gewordene Jugendliche, die wegen einer Straftat verurteilt wurden.
Dauer: ca. 25 Stunden verteilt auf entweder 2 Std. wöchentlich oder 3 Samstage
Gruppengröße: 6–12 Teilnehmer